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Neue Friedhofssatzung Ratekau

Der Ratekauer Friedhof erfährt viel Lob und darüber freuen wir uns. Mit vielen Maßnahmen wurde der sich verändernden Trauerkultur Rechnung getragen. Wir danken den Mitarbeitenden auf dem Friedhof für ihre kreativen Ideen und die gute Pflege.

Ab dem 1.11.2020 gilt für den Friedhof in Ratekau eine veränderte Friedhofssatzung und eine neue Friedhofsgebührenordnung. Durch neue Rechtsprechung in Teilbereichen und steigende Kosten war dies nötig geworden, die letzte Gebührenerhöhung liegt auch sehr weit zurück.

Sie können die Satzungen unter www.kirche-ratekau.de im Internet einsehen unter der Rubrik Friedhof. Ein neues Informationsblatt über die Gebühren und Bestattungsangebote wurde bereits erstellt und ist im Friedhofsbüro in Ratekau erhältlich. Eine Übersicht finden Sie auch im Schaukasten an der Kapelle.

Einige wichtige Hinweise auf bestehende und sich veränderte Bestimmungen möchten wir hier vorstellen:

  • Der Friedhof ist ein Garten des Lebens, in dem sich die Vielfalt von Gottes Schöpfung und christlicher Verantwortung für die Umwelt zeigen soll.
  • Es ist nicht gestattet, Pflanzenschutz- und Wildkrautbekämpfungsmittel zur Grabpflege sowie chemische Reinigungsmittel zur Reinigung von Grabmalen zu verwenden.
  • Auch weiterhin dürfen Kunststoffe in sämtlichen Produkten der Trauerfloristik nicht verwendet werden (ausgenommen Grabvasen).
  • Bisher war es aus Naturschutzgründen nicht gestattet, die Grabstätten mit Steinen und Kieseln zu belegen. Die Gestaltung der Grabanlagen mit Kieselsteinen ist mit Inkrafttreten dieser Satzung nun bis zu 50 % der Grabfläche erlaubt. Nicht erlaubt sind Kunststofffolien.
  • Elektrische Lichter dürfen nicht verwendet werden, da sie ein erhebliches Umwelt- und Abfallentsorgungsproblem darstellen.
  • Bei den Urnengemeinschaftsgräbern obliegt allein dem Friedhofsträger die gärtnerische Anlage und Pflege der Gemeinschaftsgrabstätte. Blumen dürfen nicht in die Bepflanzung der Grabanlage gestellt werden. Das Aufstellen von Figuren und Bildern ist nicht gestattet.
  • Es ist nicht erlaubt, mit dem Fahrrad über den Friedhof zu fahren, bitte steigen Sie ab und schieben.

Alle weiteren Hinweise finden Sie in dem genauen Wortlaut in den Satzungen beschrieben, kommen Sie bei Fragen gern auf die Friedhofsverwaltung in Ratekau zu.

 

Datum
Montag, 31. Mai 2021, 00:00 Uhr